Liebe StaWis, Anfang November habt ihr wieder die Chance, Belange, die uns alle etwas angehen, aktiv mitzugestalten: bei der diesjährigen Vollversammlung! Kommt am 04.11. um 18:15 Uhr in HS3 (LG1) vorbei, um Themen rund um die Fakultät und das Studium gemeinsam zu diskutieren! Auch der Fachschaftsrat wird gewählt und anschließend erwartet euch ein Sektempfang sowie Give aways! Wir würden euch bitten, wenn ihr für einen Sitz im FSR kandidieren wollt, uns diese Kandidatur bis zum 28.10 per Mail mitzuteilen. Bei der Wahl des FSRs werden 9 Mitglieder gewählt (diese leiten die Referate), dieses Jahr suchen wir auch nach Kandidaten für die Studienkommission, den Prüfungssausschuss und die Berufungskommissionen (diese Gremien, ihre Aufgaben und das Wahlverfahren werden für Interessierte weiter unten näher erläutert). Generell gilt: Für eine Mitarbeit muss man KEIN gewähltes Mitglied sein, gerne könnt ihr uns auch als freie*r Mitarbeiter*in unterstützen! Die vorläufige Tagesordnung: Die vorläufige Fassung der neuen FSR-Satzung, die auf der Vollversammlung diskutiert wird: BA-Prüfungsausschuss Was macht der BA-Prüfungssauschuss? Als studentische*r Vetrer*in im BA-Prüfungsausschuss befasst man sich ebenso wie die übrigen Mitglieder mit außerplanmäßigen Problemen, die bei Prüfungsleistungen und Notenvergabe auftreten können. Studierende können sich an den Prüfungsausschuss wenden, wenn sie sich bezogen auf ihre Prüfungsleistung ungerecht behandelt fühlen oder sonstige Probleme auftreten, die sich nicht mit den jeweiligen Dozierenden klären lassen. Wer sitzt im BA-Prüfungssauschuss? Der BA-Prüfungssauschuss besteht aus vier Professor*innen (aus jeder Fachrichtung eine*r und ein*e Vorsitzende*r), zwei Vertreter*innen des Mittelbaus und zwei Studierenden. Die beiden studentischen Mitglieder des Ausschusses haben wie alle anderen Mitglieder bei Abstimmungen jeweils eine Stimme und versuchen bei der Problemlösung die Seite der Studierenden zu vertreten. Wie häufig tagt der BA-Prüfungsausschuss? Der BA-Prüfungssauschuss kann nur aktiv werden, wenn sich Studierende an diesen wenden. Studienkommision Was macht die Studienkommission? Die Studienkommission ist ein beratendes Gremium in unserer Fakultät, in der alle wichtigen Themen in Bezug auf Studium und Lehre diskutiert und Lösungsvorschläge ausgearbeitet werden. Dort findet z.B. jedes Semester die Planung der Lehrveranstaltungen statt (also wann welche Veranstaltung stattfindet), die dann an den Fakultätsrat zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet wird. Aber auch Themen wie die Neugestaltung unserer Studiengänge werden dort diskutiert und vorbereitet. Wer sitzt in der Studienkommission? Die Studienkommission besteht aus neun Mitgliedern: drei Professor*innen (aus jeder Fachrichtung eine*r), drei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und drei Studierenden. Damit ist sie eines der wenigen Gremien, in denen es keine professorale Mehrheit gibt. Als Studierende*r ist man für ein Jahr gewählt. Wie häufig tagt die Studienkommission? Die Studienkommission trifft sich mindestens einmal am Anfang des Semesters zur Vorbereitung der Lehrveranstaltungs-Planung. Darüber hinaus gibt es keine fixen Termine, die Studienkommission wird nur dann zusammengerufen, wenn studienrelevante Themen in der Fakultät diskutiert werden müssen (z.B. bei der Neugestaltung der Studiengänge). Berufungskommission Was macht eine Berufungskommission? Sobald eine Stelle als Professor*in ausgeschrieben ist, wird eine Berufungskommission eingesetzt. Diese hat die Aufgabe, eine Vorauswahl über die Bewerber*innen für diese freie Stelle zu treffen. Dafür sichtet die Kommission zuerst alle Bewerbungen und lädt die besten Bewerber*innen zu einem Vorsprechen ein. Auf Basis dieses Vorsprechens und von externen Gutachten legt die Kommission eine Prioritätenliste fest, die dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Wer sitzt in einer Berufungskommission? Eine (große) Berufungskommission besteht aus dreizehn Mitgliedern: sieben Professor*innen, drei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und drei Studierenden. Die Studierenden sollten am besten die Fachrichtung studieren, in die die zu besetzende Professur fällt. Als Studierende*r ist man solange Teil der Berufungskommission bis sie aufgelöst wird oder man selbst zurücktritt. Wie häufig tagt eine Berufungskommission? Eine Berufungskommission tritt unregelmäßig und je nach Bedarf zusammen. Sie trifft sich auf jeden Fall, um die Bewerbungen zu sichten, um die besten Bewerber*innen im Vorsprechen zu hören, um die Gutachten zu diskutieren und um eine Prioritätenliste zu erstellen. Diese Treffen verteilen sich meistens auf einen Zeitraum von einem bis eineinhalb Jahren. Zum ersten Mal zusammentreten werden die jetzt zu wählenden Berufungskommissionen wahrscheinlich im Februar oder im April. Es werden je drei studentische Vertreter*innen in Berufungskommissionen für folgende Professuren gesucht:
Erläuterungen zum neuen Wahlverfahren des Prüfungsausschusses und der Studienkommission
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